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Biogas

Biogasanlagen auf Gut Hülsenberg

75 kW Gülle-Biogasanlage

Zur ausschließlichen Vergärung von Rindergülle

Im Dezember 2013 wurde eine zweite Forschungsbiogasanlage zur ausschließlichen Vergärung von Rindergülle mit einer elektrisch installierten Leistung von 75 kW in Betrieb genommen.

Zu den Besonderheiten dieser Anlage kann man die Wärmerückgewinnung der ausgegorenen Gülle nennen sowie die hier implementierte Entschwefelung über Spezialflies-Einbauten in der Gashaube des Fermenters.

776 kW-Feldtest-Biogasanlage

526 kW elektrische Leistung / 250 kW elektrische Leistung über Satelliten-BHKW

Um die Übertragbarkeit der Ergebnisse aus Modellversuchen auf die praktische Biogasproduktion zu prüfen, befindet sich auf Gut Hülsenberg eine 776 kW Feldtest-Biogasanlage.

In zwei identischen Gärstrecken kann im Praxismaßstab jeweils eine Versuchsvariante mit einer Kontrollvariante verglichen werden.

Veröffentlichung gemäß § 8a sowie Anhang V „Information der Öffentlichkeit“ der Störfallverordnung (12. BImSchV)

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereiches.

Betreiber: Gut Hülsenberg GmbH, Wiesenweg 32, 23812 Wahlstedt

Betriebsbereich: Biogas

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Der Betriebsbereich der Biogasanlage unterliegt der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der unteren Klasse (früherer Sprachgebrauch Grundpflichten der StörfallV).

Der Betriebsbereich wurde dem Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU SH) angezeigt.

Landesamt für Umwelt
Dezernat 76
Technischer Umweltschutz / Regionalderzernat Südost
Meesenring 9
23566 Lübeck

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage dient zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie sowie der Produktion von hochwertigem organischem Dünger.

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder - bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 - generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relvanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Das brennbare Gasgemisch "Biogas" besteht im Wesentlichen aus Methan (52 Vol%), Kohlendioxid (48 Vol%), Schwefelwasserstoff (0,005 Vol%), sowie Spuren von Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid. Biogas ist farblos und riecht je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern und ist in Wasser löslich.

Sofern das Biogas mit Sauerstoff vermischt wird, kann in einem bestimmten Konzentrationsbereich ein explosionsfähiges Gemisch gebildet werden. Ein explosionsfähiges Gemisch liegt vor, wenn der Methangehalt zwischen 4,4 und 17 Vol% und gleichzeitig mind. 11 Vol% Sauerstoff vorhanden sind. Biogas ist aufgrund des hohen Kohlendioxidanteils und des hohen Feuchtegehaltes ein langsam brennendes Gas, welches zudem eine hohe Zündtemperatur benötigt. Daher ist das Explosionsrisiko von Biogas grundsätzlich als nicht sehr hoch einzustufen.

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Nach den Regelungen des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen werden bestimmte Ereignisse als Störung bzw. Störfall bewertet. Dementsprechend sind die Entscheidungsbefugnisse von der Geschäftsführung über die Betriebsleitung und die Hilfskräfte festgelegt. Das LfU SH und die Feuerwehr werden benachrichtigt, wenn ein Störfall eintritt.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion) des Betriebsbereiches erfolgte durch die zuständige Behörde (LfU SH) am 21.08.2024

Ausführlichere Auskünfte bzgl. der Inspektion oder zum Überwachungsplan können beim LfU SH eingeholt werden.

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Weitere Informationen können beim LfU SH u.a. über www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html eingeholt werden.

 

Informationen über die klimaschonende Biogaserzeugung auf Gut Hülsenberg finden Sie auch unter Nachhaltigkeit.